Gleichstellung - Ziele und Aufgaben
Ziele
Aufgaben
1. Geschäftsführung im Konzeptions- und Umsetzungsprozess des Gender Mainstreaming-Verfahrens in der NEK. Koordination der Planungen und Umsetzungsprozesse und Kooperation mit nordelbischen Arbeitsstellen, Kirchenkreisen und Kirchengemeinden, die mit Konzeption und Umsetzung befasst sind.
Auf der Synode im Februar 2004 soll das Konzept zur Umsetzung des Gender Mainstreaming Verfahrens beschlossen werden. Die Koordination und Zusammenarbeit mit den Kirchenkreisen, Kirchengemeinden und Diensten, Werken und Einrichtungen der NEK ist eine der Aufgaben. Außerdem stellt sie Informationen zur Verfügung und vermittelt FachberaterInnen.
2. Überprüfung von Vorlagen für das NKA, für die Kirchenleitung und für die Nordelbische Synode auf gleichstellungsrelevante Aspekte und Beratung von Gremien in Genderfragen
Die unterschiedlichen Auswirkungen auf Frauen und Männer soll die Gleichstellungs- und Genderbeauftragte bei allen Vorlagen prüfen und zum Abbau mittelbarer Diskriminierung von Frauen und Männern beitragen.
3. Initiativen zur Förderung einer gerechten Gemeinschaft von Frauen und Männern in der Kirche, Einbringung eigener Vorlagen für NKA, KL und gegebenenfalls Nordelbische Synode
Die Initiativmöglichkeit soll es ermöglichen, dass die Gleichstellungs- und Genderbeauftragte Programme und Initiativen zur Förderung von Frauen und Männern und zur gerechten Gemeinschaft von Frauen und Männern entwickeln kann.
4. Krisenberatung von PastorInnen und ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen
Die Krisenberatung von PastorInnen und ehren- und hauptamtlichen MitarbeiterInnen
a) in Berufs- und Lebensplanung / Vereinbarkeit von Familie und Beruf / Elternzeit / Teilzeit
b) in Konfliktsituationen am Arbeitsplatz und im Ehrenamt
c) in Fällen von sexuellem Missbrauch / sexueller Belästigung und Mobbing in kirchlichen Arbeitsfeldern
bedarf besonderer Fachkompetenz. Insbesondere bedarf es einer unabhängigen Einrichtung und eines Schutzraumes für Opfer von sexueller Belästigung u. Missbrauch.
5. Begleitung und Unterstützung der Beauftragten für Gleichstellungsfragen in den Kirchenkreisen
In der Nordelbischen Kirche gibt es in vielen Kirchenkreisen Beauftragte für Gleichstellungsfragen, die vom KKV berufen worden sind. Diese Frauen (Hauptamtliche, Pastorinnen und Ehrenamtliche) müssen weiterhin mit Fachkompetenz für ihre Aufgaben im Kirchenkreis qualifiziert und unterstützt werden. Diese Aufgabe wird in Zukunft insbesondere für den Prozess der Implementierung des Gender Mainstreaming-Verfahrens auf Kirchenkreisebene von hoher Bedeutung sein.
6. Beratung und Information auf Anfrage über gleichstellungs- und genderrelevante Themen in den Gremien und Organisationen
Die Gleichstellungs- und Genderbeauftragte soll in kirchlichen Gremien über die Chancengleichheit und gleichstellungspolitische Maßnahmen informieren und diese juristisch beraten. Diese Vernetzung und Beratungstätigkeit sollte auf Anfrage bestehen bleiben.
7. Mitarbeit in der Arbeitsgemeinschaft der Frauenreferate in der EKD und Wahrnehmung der Kontakte zu den landeskirchlichen Frauenreferaten und dem Frauenreferat der EKD und kirchlichen und nichtkirchlichen Organisationen.
Die Gleichstellungs- und Genderbeauftragte arbeitet zusammen mit den hauptamtlichen Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten der Landeskirchen. Außerdem informiert, vernetzt sie sich mit kirchlichen und anderen gesellschaftlichen Organisationen.
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